Lehrgang Standaufsicht

Lehrgang Standaufsicht

Wann

Sonntag, 07.11.2021    
14:30 - 17:30

Wo

Schützenhaus Arolsen
Otto-Hahn-Straße 1a, Bad Arolsen, Hessen, 34454

Veranstaltungstyp

Lehrgang zum Nachweis der Sachkunde Schießstandaufsicht

07.11. 2021 um 14:30 Uhr

Dieser Lehrgang wird vom DSB / Hessischem Schützenverband anerkannt.

 

Verehrte Schützenbrüder, Schützenschwestern und Schießsporttreibende,

 

am 07.11.2021 wird der Lehrgang zum Nachweis der Sachkunde “Schießstandaufsicht”  im Schützenhaus Bad Arolsen,

Otto-Hahn-Str.1a(Königsberg) durchgeführt.

 

Beginn ist 14:30 Uhr, eine kleine schriftliche Prüfung  .

Wir bitten Sie, eigenes Schreibzeug und Personalausweis mitzubringen. Die Lehrgangsgebühr 45,00 Euro ist bei Beginn zu entrichten.

In der Lehrgangsgebühr sind die Ausbildungsunterlagen und die Prüfungsgebühr enthalten.  Kaffee und kalte  Getränke können

vor Ort  erworben werden.

 

Für die Ausstellung des Nachweises benötigen wir vor Antritt die aktuellen personenbezogenen Daten, die Sie bitte in den

Vordruck der „Verbindlichen Zusage“ eintragen. Die Daten können natürlich via Mail zugestellt werden.  Damit können wir

die Nachweise vorbereiten und nach der Prüfung direkt ausgeben.

 

Der Nachweis der Sachkunde ist Grundlage für den Betreiber eines Schießstandes die kundige Person als Standaufsicht zu

benennen und als Schießleiter einzuteilen. Die jeweiligen Bestimmungen der Schießsport betreibenden Verbände sind nicht

Gegenstand dieser Ausbildung.

Die Ausbildung umfasst  den relevanten Teil des Fragenkatalogs des BMI und erfasst die Bestimmungen des DSB. Zum

Abschluss findet eine schriftliche Prüfung statt, bei der nach dem „Multiple Choice“ Verfahren Fragen beantwortet werden

müssen, die als Antwort vorgegeben und angekreuzt werden müssen. Es werden keine Fragen gestellt, die nicht ausführlich

im Unterricht besprochen wurden.

 

Die Prüfung umfasst Bestimmungen nach dem WaffG, der Allgemeinen Waffenverordnung und schließt die Neuregelungen bis 2021 ein.

 

Eine „Erste Hilfe Ausbildung“ ist die Voraussetzung für die Benennung durch den Verein, wird aber bei uns nicht vorab verlangt.

 

Mit sportlichem  Gruß,

Wolfgang Fromm

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